Erfahrungswerte

Abmahnung vermeiden

Kompetenzen

Abmahnungen vermeiden

Das hierzulande immer noch geltende System von kostenpflichtigen Abmahnungen für kleinste Vergehen wird seit langem kritisiert, leider sind die Verantwortlichen weitgehend untätig. Sie müssen daher bei der Realisierung einer Webseite besondere Obacht auf einige wichtige, rechtliche Punkte legen.

Vorbemerkungen

Ich bin kein Anwalt, der Text dieser Seite ist ausdrücklich NICHT als Rechtsberatung zu verstehen. Ich schildere hier die Maßnahmen, die ich im Interesse meiner Kunden zur bestmöglichen Abwehr kostenpflichtiger Abmahnungen treffe. Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, für die Richtigkeit der Angaben übernehme ich keinerlei Gewähr.

Sollte ich nach Ihrer Meinung hier fehlerhafte, missverständliche oder unvollständige Angaben machen, bin ich für einen freundlichen Hinweis jederzeit dankbar. Wenn Sie mir schreiben möchten, nutzen Sie dazu doch bitte mein Kontaktformular.

Einleitung

Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung)

Der Klassiker, ein Impressum benötigt jede Webseite mit kommerziellem Hintergrund. Lediglich Seiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von der Impressumspflicht befreit. Das Impressum muss zudem Zitat „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein.

Um diesen Ansprüchen zu genügen hat jeder von mir gestaltete Auftritt eine Seite „Impressum“ und auf jeder Unterseite, entweder im Menü oder im Seitenfuß, einen direkten Link darauf.

Die von mir erstellten Impressum-Seiten enthalten dann natürlich sämtliche Pflichtangaben wie den Namen und die Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse etc.

Angabe der Steuernummer

Große Verwirrung herrscht über die angebliche „zwingende Pflicht“ zur Angabe der Steuernummer im Impressum. Oft wird aus Unkenntnis die beim Finanzamt registrierte Steuernummer aufgeführt, was nicht gemeint ist und einem Missbrauch Tür und Tor öffnet.

Zur Aufklärung: hier ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zur Abwicklung von Waren- und Dienstleistungsgeschäften innerhalb der EU gemeint. Nur, wer eine solche, auf Antrag vergebene USt-ID besitzt, muss diese auch im Impressum nennen.

Besonderheiten für Ärzte

Da ich viele Seiten für Ärzte und Praxen erstelle, hier noch ein weiterer, wichtiger Punkt:

Der Gesetzgeber schreibt für Ärzteseiten vor, zusätzlich die Berufsbezeichnung (z.B. Facharzt für Innere Medizin), in welchem Land diese Berufsbezeichnung verliehen wurde, die zuständige Ärztekammer und die Aufsichtsbehörde anzugeben und zu verlinken. Zusätzlich muss ein Link auf die Berufsordnung angebracht werden.

Disclaimer

Haftungsausschluss („Disclaimer“)

Ob die Existenz oder Nichtexistenz eines Disclaimers bei Streitigkeiten eine maßgebliche Rolle spielt scheint mir umstritten, wie bereits gesagt bin ich kein Anwalt. Ich verwende bis auf Weiteres den Disclaimer von e-recht24.de.

Legenden

Thematisch passend: die sogenannte „Landgericht Hamburg“- Legende. Das haben Sie bestimmt auch schon tausend mal gelesen: „Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass...“. Der Text wird gerne kopiert, dumm nur, dass er laut Experten rein gar nichts bewirkt, siehe

Datenschutz

Datenschutz-Informationspflicht

Als Webseitenbetreiber haben Sie Zitat: „den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb der EU in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“.

Unabhängig davon, was man davon halten mag, muss dieser Informationspflicht irgendwie nachgekommen werden. Bei meinen Seiten findet sich immer eine u.a. direkt von der Startseite verlinkte Unterseite „Datenschutz“ mit einem mir freundlicherweise zur Verfügung gestellten Datenschutz-Hinweistext.

Ich bin mir zwar im Zweifel, ob wirklich jemand vor dem Besuch einer jeden Seite erst einmal eine lange Abhandlung über den Datenschutz liest, aber so verlangt man es von uns. Ab dem 25. Mai 2018 müssen zusätzlich die strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) erfüllt werden.

Rechte Dritter

Bildnachweise

Wurde lizenziertes Fremdmaterial, z.B. Bilder von Bildagenturen verwendet, sollte stets auch die Webseite der Agenturen als Link angeben werden. Zusätzlich ist die Nennung des Namens der Fotografen nach deutschem Recht obligatorisch.

Wo diese Angaben zu platzieren sind ist ebenfalls unterschiedlich, der einen Agentur reicht ein Text im Impressum, andere verlangen einen entsprechenden Hinweis direkt unter dem jeweiligen Bild. Lesen Sie im Zweifel im „Kleingedruckten“ Ihres bevorzugten Lieferanten nach.

Auf den von mir erstellten Seiten finden Sie übrigens immer im Impressum alle mir zur Verfügung gestellten Daten über beteiligte Dritte inklusive Anschrift und Link zur Webseite. Das gilt für Fotographen als auch für Grafiker und Gestalter, die vielleicht einen Grundentwurf für das Werbematerial gemacht haben, auf den meine Gestaltung der Webseite aufbaut.

Urheberrecht

Inzwischen dürfte allgemein bekannt sein, dass man Karten und Bilder nicht so einfach aus dem Netz kopieren und auf der eigenen Seite verwenden darf. Was aber viel weniger Menschen realisieren ist die Tatsache, dass das Urheberrecht auch für das geschriebene Wort gilt.

Es gibt übrigens auch Leute, die meinen, durch Anbringung eines Urheberrechtshinweises („dieses Bild wurde erstellt von XYZ, ich habe keine Rechte daran“) Ihrer Pflicht genüge getan zu haben und das Material anschließend nach Belieben verwenden zu können. Weit gefehlt, für jede Nutzung muss immer eine Erlaubnis des Urhebers vorhanden sein, ein einfacher Hinweise wie oben ist kein Ersatz dafür.

Copyright

Oft sieht man auf deutschsprachigen Webseiten den aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammenden Begriff „Copyright“. Da bei uns das Urheberrecht gilt, ist ein solcher Copyright-Vermerk hierzulande praktisch mehr oder weniger nichtig.