Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung)
Der Klassiker, ein Impressum benötigt jede Webseite mit kommerziellem Hintergrund. Lediglich Seiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von der Impressumspflicht befreit. Das Impressum muss zudem Zitat „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein.
Um diesen Ansprüchen zu genügen hat jeder von mir gestaltete Auftritt eine Seite „Impressum“ und auf jeder Unterseite, entweder im Menü oder im Seitenfuß, einen direkten Link darauf.
Die von mir erstellten Impressum-Seiten enthalten dann natürlich sämtliche Pflichtangaben wie den Namen und die Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse etc.
Angabe der Steuernummer
Große Verwirrung herrscht über die angebliche „zwingende Pflicht“ zur Angabe der Steuernummer im Impressum. Oft wird aus Unkenntnis die beim Finanzamt registrierte Steuernummer aufgeführt, was nicht gemeint ist und einem Missbrauch Tür und Tor öffnet.
Zur Aufklärung: hier ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zur Abwicklung von Waren- und Dienstleistungsgeschäften innerhalb der EU gemeint. Nur, wer eine solche, auf Antrag vergebene USt-ID besitzt, muss diese auch im Impressum nennen.
Besonderheiten für Ärzte
Da ich viele Seiten für Ärzte und Praxen erstelle, hier noch ein weiterer, wichtiger Punkt:
Der Gesetzgeber schreibt für Ärzteseiten vor, zusätzlich die Berufsbezeichnung (z.B. Facharzt für Innere Medizin), in welchem Land diese Berufsbezeichnung verliehen wurde, die zuständige Ärztekammer und die Aufsichtsbehörde anzugeben und zu verlinken. Zusätzlich muss ein Link auf die Berufsordnung angebracht werden.